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Hausordnung – Zehn Grundregeln

I. Respekt für andere

Behandle andere Mitglieder, das Team und die Einrichtungen mit Respekt. Gemeinsam schaffen wir eine positive Atmosphäre.

II. Sauberkeit und Hygiene

Bitte bringe ein Handtuch für dein Training mit und desinfiziere die Geräte nach Gebrauch. Hygiene ist uns allen wichtig.

III. Rücksichtnahme auf Geräusche

Vermeide unnötig lautes Hanteln, Geräteknallen oder Musik ohne Kopfhörer, um ein angenehmes Umfeld für alle zu gewährleisten.

IV. Outdoor-Bereich achtsam nutzen

Genieße unseren Outdoor-Bereich verantwortungsvoll. Hinterlasse keine persönlichen Gegenstände oder Müll im Outdoor-Bereich. Wir wollen gemeinsam die Natur schützen.

V. Geräteordnung

Bringe Gewichte, Hanteln und sonstige Ausrüstung nach Benutzung an ihren Platz zurück, damit alle Mitglieder die Geräte nutzen können.

VI. Zeiten respektieren

Bei starkem Andrang bitten wir, Geräte und Stationen nicht länger als nötig zu blockieren. Teilen ist willkommen!

VII. Sicheres Training

Trainiere stets so, dass du dich und andere nicht gefährdest. Wenn du Hilfe benötigst, zögere nicht, unser Team anzusprechen.

VIII. Angemessene Kleidung

Trage sportliche, saubere Kleidung und rutschfeste Schuhe. Unsere Außenbereiche können je nach Wetter zusätzliche Anforderungen stellen.

IX. Nur gesund trainieren

Trainiere nicht, wenn du dich krank fühlst oder ansteckend bist, um die Gesundheit anderer Mitglieder zu schützen.

X. Probleme sofort melden

Sollten Geräte, die Einrichtung oder der Außenbereich beschädigt sein oder technische Probleme auftreten, informiere bitte umgehend unser Team.

Verbindlichkeit

Ich erkenne die jeweils gültige Hausordnung – die zehn Grundregeln der DippsFit GmbH als verbindlichen Bestandteil dieses Mitgliedsvertrags an. Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen diese Hausordnung behält sich die DippsFit GmbH das Recht vor, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere in Form einer Abmahnung, einer befristeten Sperrung der Mitgliedschaft oder – bei fortgesetztem Fehlverhalten – einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB.